Bundestag befasst sich mit Gesetzentwurf zur Schwarzarbeitsbekämpfung
Am 9. Oktober hat der Bundestag in einer ersten Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung“ beraten und den vorliegenden Entwurf an die entsprechenden Ausschüsse übergeben.
Es ist unstrittig, dass das Friseurhandwerk in den Katalog des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes aufgenommen wird. Unterstützt wird dies auch seitens des Bundesrates, der nach seinen Beratungen den Gesetzesentwurf an die Bundesregierung zurück überwiesen hat. Kritik seitens des Bundesrates gibt es insbesondere beim Thema der Zuständigkeiten von Bund und Ländern. Dabei geht es darum, die Erweiterung der Befugnisse des Zolls auch auf die Landesbehörden zu übertragen, wie etwa den Zugriff auf ein zentrales Informationssystem. Die Bundesregierung lehnt in ihrer Gegenäußerung zum Entwurf des Bundesrates aber eine Übertragung von Befugnissen auf Landesbehörden weitestgehend ab.
Zum jetzigen Zeitpunkt ist noch unklar, wie sich die Beratungen in den Ausschüssen des Bundestages entwickeln. Daher bietet der vorliegende Gesetzesentwurf der Bundesregierung noch keine Basis für verlässliche Aussagen und Empfehlungen. Der Zentralverband steht hierzu im Austausch mit dem Bundesfinanzministerium und der Finanzkontrolle Schwarzarbeit und wird zum gegebenen Zeitpunkt detaillierte Informationen erarbeiten und veröffentlichen. Informationen, die bereits innerhalb der
Branche und den Medien kursieren, entbehren bis dato einer verifizierten Grundlage. Das Inkrafttreten hängt von der weiteren Gesetzgebung, insbesondere der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat sowie der Verkündung im Bundesgesetzblatt, ab.
Die Bundesregierung plant den Gesetzentwurf bis zum 19. Dezember 2025 zu verabschieden.
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