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Fortschreibung der Höhe der Mindestausbildungsvergütung für das Jahr 2026

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Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) hat im Bundesgesetzblatt vom 10. Oktober 2025 die neuen monatlichen Mindestausbildungsvergütungshöhen nach §17 Absatz 2 Satz 1 BBiG für das Jahr 2026 bekanntgegeben.

Die Mindestvergütung steigt im ersten Ausbildungsjahr um knapp 6,2 Prozent. Damit gelten folgende monatliche Mindestvergütungen:

1. Lehrjahr: 724 Euro
2. Lehrjahr: 854 Euro
3. Lehrjahr: 977 Euro
4. Lehrjahr: 1014 Euro

Bild: Freepik | prostooleh