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Friseurhandwerk erstmals im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz

Bilder ZV Newsletter SchwarzArbBekGesetz

Seit dem 30.12.2025 ist das Friseurhandwerk erstmals als Risikobranche im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz geführt. Für Betriebe bedeutet dies neue Pflichten: Alle Beschäftigten müssen gültige Ausweisdokumente mitführen, neue Mitarbeitende müssen elektronisch gemeldet werden, Arbeitszeiten sind zu erfassen und aufzubewahren, und die Finanzkontrolle Schwarzarbeit kann Kontrollen durchführen. Verstöße gegen die Vorschriften werden mit Bußgeldern geahndet.

Weiterführende Informationen finden Sie in den kommenden Tagen auf unserer Website. Unsere Mitglieder erhalten darüber hinaus ein Hinweisdokument mit allen relevanten Informationen zu Rechten und Pflichten. 

Bild: Envato