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Bundestag beschließt Gesetz zur Schwarzarbeitsbekämpfung

Statement Schwararbeitsbekaempfungsgesetz 131125

Am 13. November hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung (SchwarzArbMoDiG) verabschiedet. Für das Friseurhandwerk ist dies ein bedeutender Schritt – und zugleich ein Erfolg, den der Zentralverband über viele Monate aktiv vorangetrieben hat.

Mit der Aufnahme des Friseurhandwerks in den Katalog der Schwarzarbeitsbranchen erhält die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) künftig die notwendigen Voraussetzungen, um die Friseurbranche gezielter zu prüfen und fairen Wettbewerb wirksam zu unterstützen.

ZV Präsidentin Manuela Härtelt-Dören betont dazu: „Wir haben lange dafür gekämpft – jetzt ist es geschafft. Die Aufnahme des Friseurhandwerks in den Prüfkatalog ist ein politischer Erfolg und ein klares Signal: Unsere Branche wird gehört und gesehen. Das Gesetz ist sicher kein einfacher Schritt für das Friseurhandwerk, aber dringend notwendig, damit der Zoll künftig noch stärker gegen Wettbewerbsverzerrungen vorgehen kann.“

Der ZV wird die Zusammenarbeit mit der FKS weiter intensivieren und seine branchenspezifische Expertise einbringen, damit die neuen gesetzlichen Möglichkeiten in der Praxis schnell Wirkung entfalten.