
Nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg im Oktober 2025 waren Rückforderungen der L-Bank bei Soforthilfezahlungen vor dem 8. April 2020 rechtswidrig. Der Fachverband fordert nun eine schnelle, unbürokratische Regelung – auch für Betriebe, die bereits Rückzahlungen geleistet haben.
Rund 62.000 Unternehmen, darunter viele Friseurbetriebe, könnten von der Rückzahlung profitieren; die Summe beläuft sich auf etwa 437 Millionen Euro. Landesgeschäftsführer Matthias Moser und Landesvorsitzender Dirk Reisacher betonen, dass die Betriebe dringend Klarheit und Gleichbehandlung benötigen, um Vertrauen in die Landespolitik zurückzugewinnen.
Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut plant noch im Januar 2026 einen Lösungsvorschlag vorzulegen, der die Rückzahlungen möglichst unternehmerfreundlich regelt. Die ausführliche Meldung finden Sie hier.
Bild: Dirk Reisacher

