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Gesetzliche Neuerungen und geplante Änderungen 2026

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Für 2026 stehen zahlreiche Änderungen in den Bereichen Arbeitszeit, Vergütung, Steuern und Bürokratie an. Betroffen sind unter anderem die Teilzeitaufstockungsprämie, die Aktivrente für ältere Beschäftigte, Überstundenzuschläge, Mindestlohn und Mindestausbildungsvergütungen sowie der Grundfreibetrag. Auch das Entgelttransparenzgesetz wird angepasst, die Bonpflicht könnte abgeschafft werden und die Gewerbeabfallverordnung wird novelliert. Darüber hinaus gibt es geplante Bürokratieerleichterungen für kleinere Betriebe, während sich die Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung ändern.

1. Teilzeitaufstockungsprämie § 3 Nr. 73 EStG

  • Referentenentwurf vom 12. September 2025; geplant ab Januar 2026, noch nicht beschlossen.
  • Ziel: Teilzeitkräfte motivieren, Arbeitszeit dauerhaft zu erhöhen, Personalmangel und Arbeitsbelastung abfedern.
  • Steuerfreie Prämie zusätzlich zum bestehenden Arbeitslohn; Gehaltsumwandlung ausgeschlossen.
  • Maximal 225 € pro aufgestockte Wochenstunde, höchstens 4.500 € insgesamt steuer- und sozialversicherungsfrei.
  • Voraussetzung: dauerhafte Erhöhung der Arbeitszeit für mindestens 24 Monate.
  • Rückwirkend steuerpflichtig, wenn Arbeitszeit innerhalb von 24 Monaten reduziert wird.
  • Aufstockung nur zulässig, wenn in den letzten 12 Monaten keine vorherige Arbeitszeitreduzierung erfolgte (Ausnahme: vor 1. Juli 2025 vereinbart).
  • Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit entfällt bei befristeten Teilzeittätigkeiten mit Restlaufzeit <24 Monate.
 2. Aktivrente § 3 Nr. 21 EStG
  • Ziel: Fachkräftemangel und demografische Entwicklung abfedern, Erwerbsquote erhöhen, Sozialversicherungseinnahmen steigern.
  • Die Bundesregierung hat die Aktivrente am 15. Oktober 2025 auf den Weg gebracht; der Bundestag hat den Gesetzentwurf am 5. Dezember 2025 beschlossen, die Zustimmung des Bundesrates erfolgte 19. Dezember 2025
  • Die Aktivrente ist zum 1. Januar 2026 in Kraft getreten
  • Personen ab gesetzlicher Regelaltersgrenze können bis zu 2.000 € monatlich steuerfrei hinzuverdienen.
  • Gilt für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer, unabhängig von Rentenbezug oder -aufschub.
  • Nicht anwendbar auf Selbstständige oder Minijobs.
  • Über 2.000 € zu versteuern; Kranken- und Pflegeversicherung bleibt zu zahlen.
  • Steuerfreier Arbeitslohn unterliegt Progressionsvorbehalt; Lohnsteuer-Jahresausgleich durch Arbeitgeber ausgeschlossen.

 3. Überstundenzuschläge § 3b Abs.4 EstG

  • Bisher nur Referentenentwurf; soll Anreiz für Überstunden schaffen.
  • Überstundenzuschläge zusätzlich zum Grundlohn steuerfrei bis 25 % des Grundlohns, Sozialversicherungspflicht bleibt.
  • Arbeitsvergütung in zwei Bestandteile: Überstundengrundlohn (steuerpflichtig, mind. regulärer Lohn), Überstundenzuschlag (steuerfrei bis 25 %, nur bei Grundlohn ≤50 €).
4. Mindestlohn 2026
  • Steigt ab 1. Januar 2026 von 12,82 € auf 13,90 € brutto/Stunde; 2027 auf 14,60 €.
  • Gilt für alle Voll- und Teilzeitkräfte.
  • Minijob-Verdienstgrenze steigt von 556 € auf 603 €, 2027 auf 633 €.
  • Arbeitgeber müssen Lohnzahlungen anpassen.
5. Mindestausbildungsvergütungen 2026
  • Neue Sätze im Bundesgesetzblatt am 10.10.2025 veröffentlicht; gültig für Ausbildungsbeginn zwischen dem 01.01.2026 und dem 31.12.2026.
  • Erhöhung im Vergleich zu 2025 (682 €) um 6,2 %.
   Vergütung nach Ausbildungsjahr:
  • Jahr: 724 €
  • Jahr: 854 €
  • Jahr: 977 €
  • Jahr: 1.014 €
6. Grundfreibetrag
  • Seit 01.01.2026: Grundfreibetrag von 12.096 € im Vorjahr auf 12.348 € jährlich für Einzelpersonen; für verheiratete Paare erhöht er sich von 24.192 € auf 24.696 € pro Jahr.
7. Entgelttransparenzgesetz
  • Anpassung des Entgelttransparenzgesetzes (EntgTranspG) an EU-Richtlinie bis Juni 2026.
  • Unternehmen müssen Einstiegsgehalt oder Gehaltsspanne im Bewerbungsprozess angeben.
  • Jährliche Information der Beschäftigten über Entgeltkriterien verpflichtend.
  • Arbeitgeber trägt Beweislast bei Entgeltdiskriminierung.
8. Friseurhandwerk neu im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
  • Aufnahme als Risikobranche; Inkrafttreten am Tag nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt.
  • Ausweispflicht: Alle Beschäftigten müssen Originalausweis führen; Arbeitgeber dokumentieren.
  • Sofortmeldepflicht: Neue Beschäftigte vor Arbeitsbeginn elektronisch bei DRV melden.
  • Arbeitszeiterfassung: Beginn, Ende, Dauer; Aufbewahrung 2 Jahre.
  • Kontrollen: FKS und Landesbehörden dürfen unangekündigt prüfen.
  • Bußgelder: Bis 50.000 € für Schwarzarbeit, 30.000 € für Mitwirkungspflichtverletzung, 5.000 € bei fehlendem Ausweis.
9. Mögliche Abschaffung der Bonpflicht
  • Bonpflicht für elektronische Kassen seit 2020.
  • Geplant ab 2026 abzuschaffen: weniger Bürokratie, Papier, Kosten.
  • Umsetzung noch offen; bisher nur Koalitionsvertrag.
10. Novelle der Gewerbeabfallverordnung
  • Dritte Novelle
  • Die Verkündung im Bundesgesetzblatt ist für den 1. Juli 2026 vorgesehen; das Inkrafttreten erfolgt damit ein Jahr später als ursprünglich geplant.
  • Ziel: Getrennte Sammlung und Recyclingquoten verbessern.
  • Neuerungen: Kennzeichnung von Abfallbehältern, risikobasierte Kontrollen, Erstellung von Erzeugerlisten.
11. Bürokratieabbau
  • 50 Eckpunkte am 5. November 2025 zur Entlastung kleiner Betriebe vom Bundeskabinett beschlossen.
  • Betriebe <50 Beschäftigte: Pflicht zur Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten entfällt.
  • Weitere Entbürokratisierung im Arbeitsschutzrecht 2026 geplant.
12. Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherungen
  • Zusatzbeitrag GKV steigt voraussichtlich von 2,5 % auf 2,9 %.
  • Pflegeversicherung bleibt vorerst unverändert bei 3,6 %.
  • Sparpaket zur Begrenzung vorerst vom Bundesrat gestoppt; Beitrag könnte weiter steigen.
  • Zusatzbeitrag ist lediglich Orientierungswert, individuelle Kassenbeiträge können abweichen.

Bild: Canva