Statement der ZV-Präsidentin Manuela Härtelt-Dören
„Steigende Sozialversicherungsbeiträge gefährden unsere Betriebe und damit Beschäftigung und Ausbildung im Friseurhandwerk. Unsere personalintensiven Betriebe geraten dadurch massiv unter Druck. Es ist nicht akzeptabel, dass gesamtgesellschaftliche Aufgaben weiterhin über Beiträge von Betrieben und Beschäftigten finanziert werden.
Wir brauchen dringend eine verbindliche Sozialgarantie mit einem klaren Beitragsdeckel sowie die vollständige Steuerfinanzierung versicherungsfremder Leistungen. Nur mit gezielten Entlastungen – insbesondere für Auszubildende und niedrige Entgeltgruppen – kann das Friseurhandwerk auch künftig Arbeitsplätze sichern und ausbilden.“
Lohnnebenkosten – Definition und Zusammensetzung
Lohnnebenkosten sind die Aufwendungen, die Arbeitgeber:innen zusätzlich zum Bruttolohn eines Arbeitnehmenden tragen müssen. Sie fallen bei allen Formen der abhängigen Beschäftigung an – also bei Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten, Minijobbern sowie Auszubildenden.
Zu den Lohnnebenkosten gehören insbesondere:
Beiträge zur Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung
Gesetzliche Umlagen: U1 (Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall), U2 (Mutterschaftsleistungen), U3 (Insolvenzgeldumlage)
Der allgemeine Beitragssatz der GKV beträgt 14,6 %, paritätisch von Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmenden getragen. Zusätzlich erheben die Krankenkassen einen kassenindividuellen Zusatzbeitrag, der ebenfalls hälftig finanziert wird.
Zum Jahreswechsel 2026 haben 42 von 93 Krankenkassen ihre Zusatzbeiträge erhöht.
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag liegt bei 3,36 % (Spanne 2,18–4,39 %), sodass der Gesamtbeitrag bis zu 18,99 % erreichen kann.
Grund für die steigenden Beiträge sind steigende Ausgaben, u. a. durch den demografischen Wandel sowie höhere Kosten für Medikamente und Krankenhäuser.
Die GKV-Ausgaben steigen von 312 Mrd. Euro (2024) auf voraussichtlich 370 Mrd. Euro (2026).
Die Bundesregierung verabschiedete ein GKV-Sparpaket, um die Zusatzbeiträge kurzfristig zu stabilisieren, vor allem durch Begrenzung der Krankenhauskosten. Viele Krankenkassen betrachten die Maßnahmen jedoch als unzureichend. Für 2026 sind weitere Reformen geplant; eine Expertenkommission soll Vorschläge zur langfristigen Stabilisierung vorlegen.
Die Beiträge werden ebenfalls paritätisch von Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmenden getragen:
Pflegeversicherung: 3,6 % (Zuschlag für Kinderlose 0,6 %, ausschließlich vom Arbeitnehmenden getragen)
Rentenversicherung: 18,6 %
Arbeitslosenversicherung: 2,6 %
Umlagen:
U1: nur für Betriebe bis 30 Beschäftigte, vollständig vom Arbeitgebenden getragen
U2: für alle Arbeitgebenden verpflichtend, ebenfalls vom Arbeitgebenden getragen
U3: gesetzlich auf 0,15 % festgelegt, vom Arbeitgebenden getragen
Derzeit liegen die Gesamtsozialversicherungsbeiträge bei 42,6 %. Laut Projektionen des IGES-Instituts könnten sie bis 2035 auf nahezu 50 % steigen. Prognostiziert wird:
GKV: bis zu 22,6 %
Rentenversicherung: 21,2 %
Arbeitslosenversicherung: 3,4 %
Pflegeversicherung: bis 2029 auf 4,7 %
Relevanz für das Friseurhandwerk
Das Friseurhandwerk ist personalintensiv, rund 55-60 % der Gesamtkosten entfallen auf Personal. Steigende Lohn- und Lohnnebenkosten, z. B. durch die Mindestlohnerhöhung auf 13,90 € ab 2026, belasten die Betriebe spürbar.
Mögliche Folgen:
Abbau von Arbeitsplätzen
Kleinere Betriebe
Rückläufige Ausbildungsbereitschaft
Kostenweitergabe über höhere Preise oder niedrigere Nettolöhne
Auch die Problematik der Schwarzarbeit kann durch steigende Abgaben verschärft werden.
Handlungsbedarf
Laut dem Institut für Mittelstand und Handwerk benötigt das Handwerk:
Differenzierte Berücksichtigung von Betriebsgrößen, Beschäftigungsstruktur und Arbeitsintensität
Reform der Lohnnebenkosten, inklusive Deckelung oder Senkung, um das Friseurhandwerk wirtschaftlich zu entlasten und langfristig zu stärken
Dirk Reisacher, ZV-Vorstandsmitglied, beantwortet im Kurzinterview die folgenden drei Fragen
Mit einer Personalkostenquote von bis zu 60 Prozent ist das Friseurhandwerk besonders stark von steigenden Sozialversicherungsbeiträgen betroffen. Jeder Beitragsanstieg erhöht unmittelbar die Arbeitskosten, treibt Preise nach oben und bringt viele Betriebe an die Grenze der wirtschaftlichen Tragfähigkeit.
Das Friseurhandwerk reagiert sehr sensibel auf strukturelle Belastungen. Der Trend zu Kleinbetrieben und Einzelunternehmen wird sich weiter verstärken. Das beschleunigt den Abbau von Arbeitsplätzen, verhindert Neueinstellungen und lässt die Ausbildungsbereitschaft der Betriebe weiter sinken. Gleichzeitig drohen mehr Schwarzarbeit, weitere Betriebsaufgaben und deutlich eingeschränkte Spielräume für höhere Tarifabschlüsse.
Der Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks bezieht klar Position
In einem Forderungspapier zur Entwicklung der Sozialversicherungsbeiträge formuliert der Zentralverband konkrete Erwartungen an die Politik. Gefordert werden ein verbindlicher Beitragssatz-Deckel sowie die vollständige Steuerfinanzierung versicherungsfremder Leistungen.
Anhand konkreter Berechnungen wird deutlich, welche Belastungen bereits heute entstehen und welche Konsequenzen ein weiterer Anstieg der Sozialabgaben für Betriebe, Beschäftigte und Auszubildende hätte. Ziel ist es, die wirtschaftliche Stabilität personalintensiver Handwerksbranchen nachhaltig zu sichern und die Wettbewerbsfähigkeit des Friseurhandwerks zu stärken.

