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Mindestausbildungsvergütung steigt 2027 auf 764 Euro

Zum 1. Januar 2027 steigt die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung für neue Ausbildungsverhältnisse im ersten Ausbildungsjahr auf 764 Euro brutto im Monat – ein Plus von rund 5,6 Prozent gegenüber 2026. Für das zweite Ausbildungsjahr sind mindestens 902 Euro, für das dritte 1.031 Euro und für das vierte 1.070 Euro vorgesehen.

Die neuen Sätze gelten für Ausbildungen, die 2027 beginnen. Für tarifgebundene Betriebe gelten die tariflichen Regelungen, auch wenn die Vergütung unterhalb der gesetzlichen Mindestausbildungsvergütung liegt.

Weitere Informationen: Mindestausbildungsvergütung beim BIBB