
Ab dem 19. Juni 2026 müssen Betriebe, die online Waren verkaufen, Dienstleistungen anbieten oder Online-Terminbuchungen ermöglichen, eine gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsfunktion auf ihrer Website oder in ihrer App bereitstellen. Damit wird eine EU-Vorgabe in deutsches Recht umgesetzt.
Auch Friseurbetriebe sind betroffen, wenn über die Website oder App Termine verbindlich gebucht oder Produkte verkauft werden. Verbraucher:innen müssen Verträge künftig genauso einfach widerrufen können, wie sie abgeschlossen wurden – beispielsweise über einen deutlich sichtbaren Button „Vertrag widerrufen“.
Zusätzlich sind Anpassungen der Widerrufsbelehrung erforderlich. Bei Verstößen drohen wettbewerbsrechtliche Konsequenzen sowie verlängerte Widerrufsfristen.
Umfassende Informationen zur rechtssicheren Umsetzung, zur Anpassung der Widerrufsbelehrung sowie zu möglichen Ausnahmen von der Verpflichtung werden unseren Mitgliedern gesondert zugesendet.

