Der Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks sieht angesichts der Herausforderungen des demografischen Wandels einen erheblichen Reformbedarf in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Die Reformempfehlungen der Alterssicherungskommission und das Ziel einer langfristig tragfähigen, finanzierbaren und generationengerechten Alterssicherung werden daher grundsätzlich begrüßt. Viele der vorgeschlagenen Maßnahmen werden positiv bewertet. Gleichzeitig sieht der Zentralverband bei einzelnen Punkten Nachbesserungsbedarf und lehnt bestimmte Vorschläge aus Sicht des Friseurhandwerks ab. So wird die Einführung einer kapitalgedeckten Komponente grundsätzlich begrüßt. Kritisch gesehen und abgelehnt wird jedoch eine damit verbundene zusätzliche Beitragsbelastung der Betriebe. Auch die geplante Abschaffung der Minijobs wird nicht unterstützt, da diese für das Friseurhandwerk erhebliche Auswirkungen hätte – nahezu jede fünfte Person der Branche ist geringfügig beschäftigt.
Die Reform der Alterssicherung ist aus Sicht des Friseurhandwerks notwendig. Sie muss jedoch die wirtschaftlichen Realitäten der Betriebe berücksichtigen und ausgewogen ausgestaltet werden. Die ausführliche Stellungnahme des Zentralverbands mit der Bewertung der einzelnen Reformvorschläge erhalten unsere Mitgliedsbetriebe separat.

