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Information des LIV Bayern: Neue bayerische Hygieneverordnung

Der Landesinnungsverband Friseure & Kosmetiker Bayern informiert über die seit dem 17. März 2026 geltende Änderung der bayerischen Hygieneverordnung. Für die Kosmetikbranche umfasst die Verordnung künftig neben Maniküre und Pediküre auch alle invasiven Verfahren.

Der LIV Bayern hat sich im Anhörungsverfahren für praxisnahe Anpassungen eingesetzt. Ergänzende Erläuterungen und FAQs wurden vom zuständigen Ministerium bereitgestellt. Mitglieder des LIV Bayern können zudem ein Muster für den betrieblichen Hygieneplan anfordern. Per E-Mail an info@friseurebayern.de.

Weitere Informationen finden Sie in der bayerischen Hygieneverordnung sowie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit, Pflege und Prävention.