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Hochsteckfrisuren: Meisterpflicht bestätigt

Bilder ZV Newsletter Hochsteckfrisuren

Gute Nachrichten für das Friseurhandwerk: Das Urteil des Verwaltungsgerichts Trier vom November 2025 zur Meisterpflicht bei Braut- und Hochsteckfrisuren ist nun rechtskräftig. Das Oberverwaltungsgericht Koblenz hat die Berufung abgewiesen und die Entscheidung bestätigt: Aufwendige Hochsteckfrisuren zählen zum Kernbereich des Friseurhandwerks.

Damit gilt: Wer solche Leistungen gewerblich anbietet, muss in die Handwerksrolle eingetragen sein – in der Regel mit Meisterbrief oder Ausnahmebewilligung. Die bisherige rechtliche Grauzone ist damit beendet, Einzelfallprüfungen bleiben jedoch relevant.

Zentralverband aktiv eingebunden

Der Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks hat das Verfahren sowohl in erster Instanz als auch im Berufungsverfahren fachlich begleitet und Stellungnahmen eingebracht.

Foto: Canva