
Die Bundesregierung plant zum 1. Januar 2026 die Einführung der sogenannten Aktivrente. Menschen, die die Regelaltersgrenze überschritten haben, sollen künftig bis zu 2.000 Euro steuerfrei monatlich hinzuverdienen können – als Anreiz, länger im Arbeitsleben zu bleiben.
Diese Steuervergünstigung soll jedoch laut aktuellem Gesetzesentwurf ausschließlich für Angestellte gelten. Selbstständige wären davon ausgeschlossen, mit der Begründung, sie würden „ohnehin weiterarbeiten“.
Dagegen richtet sich eine Petition des Verbands der Gründer und Selbstständigen Deutschland (VGSD) und der Bundesarbeitsgemeinschaft Selbstständigenverbände (BAGSV) sowie weiterer Organisationen. Sie kritisieren eine Ungleichbehandlung und verweisen auf den Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes. Ziel ist, dass auch Selbstständige in die Aktivrente einbezogen werden.
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